Warum Ärzte für den Unterhalt ungewollter Kinder haften könnten und nunmehr auch bloße Unfallbeobachter ihre Schockschäden mit Krankheitswert ersetzt erhalten könnten:
Diese Fragen beantwortete Rechtsanwalt und Partner Mag. Dr. Michael Kraus, LL.B. der auf Haftpflicht- und Versicherungsrecht spezialisiert ist, in der vergangenen Freitagsausgabe der OÖN anhand der neuesten Judikatur des OGH.
Hier nachzulesen:
Gibt es Schadenersatz für ein ungewolltes Kind? | Nachrichten.at
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